Rn 8

Die Einrede nach II hindert nur die gegenwärtige, nicht aber die spätere Durchsetzung des Rückforderungsanspruchs bei veränderter Einkommens- oder Vermögenslage des Beschenkten. Sie führt dementspr nur zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet (BGH NJW 05, 3638 [BGH 06.09.2005 - X ZR 51/03]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge