Rn 58

Der Festkredit wird während seiner Laufzeit nicht getilgt, sondern muss bei Ablauf in einer Summe zurückgezahlt werden; bis dahin hat der Darlehensnehmer (meist monatlich) Zinsen zu zahlen. Der Festkredit findet sich häufig in Kombination mit einer (anzusparenden) Kapitallebensversicherung o einem Bausparvertrag.

 

Rn 59

Es kann, muss aber nicht (Karlsr ZIP 16, 1574, 1576), ein Beratungsfehler der Bank sein, wenn sie eine Kombination von Festkredit u als Tilgungsersatz dienender Lebensversicherung empfiehlt, diese aber für den Darlehensnehmer ungünstiger ist als ein Marktübliches Tilgungsdarlehen (BGHZ 111, 117, 120; BGH WM 07, 876; NJW 05, 983; 03, 2529).

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