Rn 6

Die Voraussetzung ›Kaufvertrag‹ nimmt va Werkverträge aus dem Verbrauchsgüterkauf heraus (EuGH NJW 17, 3215 insb Rz 37 f, 44 f). Da § 651 in Umsetzung der VerbrGKRL so geändert wurde, dass Kaufrecht für alle Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen gilt, kommt ihr für die Lieferung von Sachen keine effektiv einschränkende Bedeutung zu (s Vor §§ 433 ff Rn 2 f). Wegen des Verweises auf das Kaufrecht in § 480 stehen Tauschverträge für die Leistung des Unternehmers einem Verbrauchsgüterkauf gleich (BeckOKBGB/Faust Rz 8).

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