Rn 3

Der Rechtsgedanke des § 465 hat die Rspr zu Umgehungs- und Vereitelungsgeschäften beeinflusst (s § 463 Rn 20, § 464 Rn 6). Er schließt es aus, in Ausübung des Vorkaufsrechts eine Störung der Geschäftsgrundlage zu sehen (Erman/Grunewald Rz 3; Staud/Mader/Schermaier Rz 4; aA BGH NJW 87, 890, 893 [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]). Die Anwendung auf das Wiederkaufsrecht ist str (dafür Erman/Grunewald Rz 4; dagegen RG 108, 226, 228).

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