Rn 12

Resultat des Optionsrechts kann auch über ein meistens mit fester Bindungsfrist ausgestattetes unwiderrufliches Verkaufsangebot erreicht werden. Durch Abgabe im Angebotsvertrag lassen sich auch Verpflichtungen des Berechtigten, zB auf Zahlung der Kosten oder einer Optionsprämie, begründen. Sicherung durch Vormerkung ist möglich. Der Nachteil liegt in der komplizierten Abwicklung.

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