Rn 27

Beim Asset Deal wird das Unternehmen in Form des Verkaufs seiner materiellen und immateriellen Vermögenswerte verkauft. Die Notwendigkeit, schon wegen des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebots die einzelnen Vermögenswerte im Kaufvertrag aufzuführen, zwingt dazu, ›auf Grund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung‹ festzustellen, ob Kaufsache nur diese Vermögenswerte oder das Unternehmen insgesamt sind (zur aF BGH NJW 02, 1042, 1043 mwN; ferner NJW 88, 1668, 1669 f [BGH 02.03.1988 - VIII ZR 63/87]; 90, 44, 45 [BGH 14.06.1989 - VIII ZR 176/88]). Der Asset Deal ermöglicht die Veräußerung von Teilbetrieben, so dass er zur faktischen Ausgliederung außerhalb des UmwG eingesetzt werden kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge