Rn 37

(1) Beim Verkauf einer freiberuflichen Praxis (BTDrs 14/6040, 242) können die Daten von Patienten/Mandanten nur mit deren Einwilligung übertragen werden (BGHZ 116, 268, 272 ff), auch bei Übergabe der Akten (BGH NJW 96, 2087, 2088). Die Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Rechtsanwalt ist wegen § 49b IV BRAO ohne Zustimmung des Mandanten zulässig (BGH NJW 07, 1196, 1197 [BGH 01.03.2007 - IX ZR 189/05]).

 

Rn 38

(2) Den Verkäufer trifft von Gesetzes wegen ein Wettbewerbsverbot, dessen Grenzen sich danach bemessen, dass der Käufer den erworbenen Kundenstamm an sich binden kann (s mwN Staud/Beckmann Rz 204 ff; zu den Grenzen s Naumbg DB 05, 2297).

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