Rn 4

Die Norm basiert auf den Vorgaben der WKRL, vormals VerbrGKRL (bis 16. Aufl) (1.) eines Anspruchs des Verbrauchers auf Nacherfüllung (Art 13 I, II; Art 14 I lit a-c), (2.) dessen Wahlrecht zwischen deren beiden Arten (Art 13 II) und (3.) der Entlassung des Verkäufers aus der Pflicht zur Nacherfüllung nur wegen Unmöglichkeit und der näher erläuterten Unverhältnismäßigkeit (Art 13 II). Die Nacherfüllung ist unentgeltlich zu erbringen (Art 14 I lit a). Im Zuge der Umsetzung der RL wurde § 439 inhaltlich und redaktionell überarbeitet.

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