Rn 51

Nur an einen nicht von vornherein individualisierten Personenkreis adressierte Äußerungen unter Einschluss von Äußerungen in für jedermann zugänglichen Veranstaltungen sind öffentlich (BRHP/Faust Rz 84; weiter Kasper ZGS 07, 172, 173), wie Exposé (BGH NJW-RR 18, 753 Rz 10; Hamm, OLGR 09, 161; BGH BeckRS 21, 27059 Rz 8).

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