Rn 17
Die Norm fordert Übereignung auf einem dafür zur Verfügung stehenden Weg: §§ 929–931 oder unter Einsatz handelsrechtlicher Traditionspapiere.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen