Rn 8

Die geltungserhaltende Reduktion soll bei Klauselwerken zulässig sein, die als kollektiv ausgehandelte Vertragswerke unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrskreise zustande gekommen sind und damit als ›fertig bereitliegende Rechtsordnung‹ nicht ohne weiteres mit einseitig aufgestellten AGB vergleichbar sind (BGH NJW 95, 3117 [BGH 04.05.1995 - I ZR 70/93] für die ADSp; BGH NJW 95, 2224 [BGH 04.05.1995 - I ZR 90/93] für die AGNB; aA U/B/H/Schmidt § 306 Rz 15b).

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