Gesetzestext

 

 

Rn 1

Die Vorschrift ist durch Art 16 Nr 10 G v 29.6.15 (I 1042) mWv 17.8.15 aufgehoben und durch § 352c famFG ersetzt worden. Eine Kommentierung der Altfassung findet sich in PWW-Online-Ergänzungsband.

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