Rn 4

Die Pflichtteilslast geht idR bis zur Höhe des erlangten Vorteils über. Das ist grds das ausgeschlagene Vermächtnis. Ist dieses weniger wert als der Pflichtteilsanspruch, ist der Vorteil durch einen Wertvergleich vor und nach der Ausschlagung zu ermitteln. Zeitpunkt für die Wertberechnung ist der Erbfall (RG JW 38, 2143 f).

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