Rn 1

Die (agrarpolitische) Schutznorm erleichtert dem pflichtteilsberechtigten Übernehmer eines Landguts die Fortführung, indem er dessen Ertragswert, der idR deutlich niedriger als der Verkehrswert ist, für gegen ihn gerichtete Pflichtteilsansprüche ansetzen kann. Der Liquidationswert ist hier nicht die Untergrenze (§ 2311 Rn 16). Ziel der Privilegierung ist es, leistungsfähige überkommene bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten (BVerfG NJW 95, 2977, 2979 [BVerfG 14.12.1994 - 1 BvR 720/90]). § 2312 ist entsprechend anwendbar, wenn ein Geldvermächtnis zum Ausgleich des Pflichtteils angeordnet wird (München FamRZ 07, 507; s.a. BeckOKBGB/Müller Rz 5).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge