Rn 45
Das Zuweisungsverfahren nach §§ 13–17, 33 GrdstVG ist eine besondere Regelung zur Auseinandersetzung und lex speciales zu II, da es der Erhaltung lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe dient (näher hierzu Grüneberg/Weidlich § 2042 Rz 20).
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