Rn 13

Der Erbschaftsbesitzer kann nach § 2022 III nur bereicherungsrechtliche Ansprüche wegen seiner Verwendungen, die nicht einzelne Sachen betreffen, geltend machen. Ansprüche aus GoA scheiden mangels Fremdgeschäftsführungswillen aus (MüKo/Helms § 2022 Rz 14).

 

Rn 14

Der Ersatzanspruch des Besitzers ist nach der Herausgabe der Erbschaft ebenso beschränkt wie ggü der Eigentümerklage nach §§ 1001 ff. Ihm steht ein Vergütungsanspruch nur bei Wiedererlangung der Sache durch den Erben oder Genehmigung der Verwendung zu (Grüneberg/Weidlich § 2022 Rz 7).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge