Rn 4

In diesem Fall kann nur der Betreuer für ihn den Ehevertrag abschließen. Begrenzt wird die Vertretungsmacht des Betreuers insofern, als er die Gütergemeinschaft weder vereinbaren noch aufheben kann. Für den Ehevertrag bedarf er jedoch der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

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