Rn 8

Grundlage der Mitarbeit wird zumeist ein Arbeitsverhältnis sein, das uU auch konkludent begründet sein kann (BGH FamRZ 82, 910), etwa bei ständiger Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für den mitarbeitenden Ehegatten oder bei steuerlicher Berücksichtigung des Ehegattengehalts als Betriebsausgaben (Bremen FamRZ 99, 227). Steuerrechtlich werden solche Arbeitsverhältnisse nur anerkannt, wenn sie auch mit Dritten vereinbart worden wären (BFH NJW 89, 319 [BFH 17.03.1988 - IV R 188/85]; Genthe FuR 92, 207) und die Vergütung tatsächlich ausgezahlt wird (BFH BB 68, 1029), sei es auch auf ein Ehegatten-Oder-Konto (BVerfG BStBl II 96, 34 [BVerfG 07.11.1995 - 2 BvR 802/90]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge