Rn 8
Der verschuldensunabhängige Anspruch aus § 122 I steht einer Haftung nach den §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II nicht entgegen (BRHP/Wendtland § 122 Rz 12; aA Früh JuS 95, 126). Die Begrenzung des § 122 I auf das Erfüllungsinteresse ist nicht auf die neuen Haftungsregeln übertragbar. Durch eine Anfechtung wird ein vertraglicher Schadensersatzanspruch ausgeschlossen (Höpfner NJW 04, 2865; aA Derleder NJW 04, 970).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen