Rn 1

Als Übergabeersatz lässt § 1206 in Ergänzung des § 1205 die Einräumung gesamthänderischen Mitbesitzes durch Mitverschluss oder Einschaltung eines Pfandhalters genügen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge