Rn 27

Um einen Inhaltsirrtum handelt es sich auch, wenn der Erklärende über den Vertragstypus (privater Krankenhausaufnahmevertrag ggü gesetzlich versicherter Krankenhausaufnahme LG Köln NJW 88, 1518 [LG Köln 23.09.1987 - 13 S 66/87]) oder die Beschaffenheit eines Rechts irrt (RGZ 95, 115).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge