Rn 4

Die Rückgabe der Sache entspricht nicht der Eigentumsaufgabe: Trotz Rückgabe der Sache an den (Vor-)Besitzer, wird diesem lediglich seine frühere Besitzposition wiedereingeräumt. Dies hat praktische Bedeutung für den Fall, dass Verwendungen zwischenzeitlich durch Nutzungen des Besitzers ausgeglichen werden, so dass bei einer späteren Herausgabe keine oder geringere Ersatzansprüche bestehen.

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