Rn 29

Für die Rechtsfähigkeit im Allgemeinen ist das Geschlecht ohne Bedeutung. Für einzelne Rechtspositionen dagegen hat das Geschlecht vielfältige Bedeutung. Für das Privatrecht ging man bisher davon aus, dass jede natürliche Person entweder männlichen oder weiblichen Geschlechts ist (abweichend nunmehr BVerfG 10.10.17, FamRZ 17, 2046: ›divers‹ als drittes Geschlecht; vom Gesetzgeber in § 22 III PStG übernommen). Bestimmt wird das Geschlecht bei der Geburt anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale. Das Recht geht davon aus, dass dieses Geschlecht für die Lebenszeit unverändert bleibt. Soweit in Ausnahmefällen eine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit in Betracht zu ziehen ist, wird diese durch das TranssexuellenG v 10.9.80 (BGBl I 1654), zuletzt geändert durch Art 2 Abs 3 des G vom 20.7.17 (BGBl. I 2787), geregelt. Kommt es bei einem Frau-zu-Mann-Transsexuellen nach der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit zur Geburt eines Kindes, so ist der Transsexuelle im Rechtssinne Mutter des Kindes (BGH NJW 17, 3379 [BGH 06.09.2017 - XII ZB 660/14]), kommt es dagegen bei einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen, mit deren Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, zur Geburt dieses Kindes, so ist die Transsexuelle im Rechtssinn Vater des Kindes (BGH NJW 18, 471 [BGH 29.11.2017 - XII ZB 459/16]). Nunmehr hat der Gesetzgeber entsprechend der Entscheidung des BVerfG von 2017 in § 22 III PStG die Möglichkeit eröffnet, ein Kind ohne Geschlechtsangabe oder mit der Angabe ›divers‹ in das Geburtenregister einzutragen (G v 18.12.18, BGBl I 2635). Insoweit erlaubt § 45b PStG eine spätere Änderung. Zur Problematik vgl Rädler Das dritte Geschlecht 2019. Biologisch gibt es allerdings nur zwei Geschlechter. Die sehr seltenen Fälle einer biologischen Intersexualität bilden kein drittes Geschlecht im biologischen Sinne, sondern sie sind biologisch nicht vollständig ausdifferenziert. Andererseits ist das Recht nicht an biologische Tatsachen gebunden. Der Gesetzgeber kann im Rechtssinne ein drittes Geschlecht statuieren. Das ist in § 22 III PStG geschehen.

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