Rn 11

Neben den allg Vollstreckungsvoraussetzungen prüft das Gericht das Vorliegen, nicht aber die materielle Richtigkeit des Titels, da diese im Zwangsvollstreckungsverfahren keine Rolle spielt (Bambg NJW-RR 98, 716; BAGE 130, 195 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08] Rz 25; LAG Hessen 21.3.19 – 8 Ta 22/19 Rz 17f). Dies gilt auch, wenn es sich um eine Versäumnisentscheidung handelt (BPatG 28.6.19 – 7 W (pat) 4/18 Rz 29 ff). IRd allg Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen kann auch Verwirkung zu prüfen sein (Frankf 11.3.22 – 26 W 19/21 Rz 32).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge