Rn 40
Der Kontopfändungsschutz kann auf unterschiedliche Weise enden. In Betracht kommt eine Beendigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags, etwa durch eine wirksame Kündigung. Der Schutz endet auch mit dem Tod des Kontoinhabers (St/J/Würdinger § 850k Rz 6; SBL/Bitter § 33 Rz 33h) oder bei einer Rückumwandlung des Kontos (Rn 35).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen