Rn 18

Eine Verschuldenszurechnung entfällt nicht bereits dann, wenn zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten mitursächlich eine fehlerhafte Handhabung durch das Gericht hinzutrat (BGH NJW 94, 55, 56; 05, 3776 [BGH 05.10.2005 - VIII ZB 125/04]; zweifelnd aber nicht überzeugend BVerfG NJW 02, 2937, 2938 [BVerfG 12.08.2002 - 1 BvR 399/02]). Die Anschrift des Gerichts auf Schriftsätzen muss der Anwalt nicht selbst überprüfen (BGH NJW 96, 393, 394). Fristen darf er bis zu ihrem Ende ausnutzen (BGH NJW 07, 2331 [BGH 23.05.2007 - IV ZB 48/05]). Ebenso darf er auf die Einhaltung normaler Postlaufzeiten vertrauen (BVerfG NJW 03, 1516; 08, 587 [BGH 19.07.2007 - I ZB 100/06]), solange keine Anhaltspunkte außergewöhnlicher Umstände bestehen (BVerfG NJW 95, 1211 [BVerfG 29.12.1994 - 2 BvR 106/93] für einen Poststreik). Auch auf das Funktionieren moderner Kommunikationsmittel darf er sich verlassen (BVerfG NJW 96, 2857 [BVerfG 01.08.1996 - 1 BvR 121/95]; BGH NJW-RR 97, 250 [BGH 30.10.1996 - XII ZB 140/96]; 04, 283 [BGH 30.09.2003 - X ZB 48/02]). Nicht schuldhaft ist idR das Vertrauen des Anwalts darauf, dass seinem ersten Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH NJW 94, 55, 56; 97, 400). Ein früheres Verschulden einer Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten kann seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres der Partei oder ihrem Vertreter nicht zurechenbares Ereignis (sog überholende Kausalität) verlieren (BGH NJW 07, 2778, 2779 [BGH 18.07.2007 - XII ZB 32/07]). Nur eine unvorhersehbare Erkrankung stellt kein Verschulden dar (BGH BGHReport 06, 1050).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge