Rn 37

Vollstreckungsbescheide stehen einem für vorläufig erklärten VU gleich, § 700 I. Wird ein VB durch Urt aufrechterhalten, ist Vollstreckungstitel der VB; das aufrechterhaltende Urt hat selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (Musielak/Voit/Lackmann Rz 46). Der VB wird gem § 20 Nr 1 RPflG vom Rechtspfleger erlassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge