Rn 1

Die Norm enthält den Mussinhalt der Klageschrift. Nur eine solche Klage kann fristwahrend für § 586 sein. Fehlt es an den Voraussetzungen, ist die Klage nach § 589 I als unzulässig zu verwerfen. Die Angaben nach § 587 sind aber auch ausreichend für eine formgerechte Klage; diejenigen nach § 588 sind lediglich Sollvorgaben.

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