Rn 8

Der Antrag auf Kostenentscheidung kann bereits mit dem Fristsetzungsantrag verbunden werden; es kann also sogleich formuliert werden, dass dem ASt die Kosten des Verfahrens auferlegt werden sollen, sofern er nicht binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage erhebt (B/L/A/H 77. Aufl § 494a Rz 14; Musielak/Voit/Huber § 494a Rz 4; Ulrich sBV Teil 9 Rz 58. AA MüKoZPO/Schreiber § 494a Rz 4).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge