Rn 7

Kommt binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage, ist das Verfahren des § 494a beendet, es besteht dann also kein Raum für die Zurückweisung des Antrags und erst recht nicht für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners (Zweibr BauR 08, 725). Die Ablehnung der Anordnung der Klagefrist kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden; der Beschwerdewert entspricht den dem Antragsgegner entstandenen außergerichtlichen Auslagen.

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