Rn 3

Den Antrag kann der Beweisführer im Einverständnis mit dem Gegner oder der Gegner im Einverständnis mit der beweispflichtigen Partei stellen; ebenso ist ein gemeinsamer Antrag beider Parteien möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge