Rn 1

Die Vorschrift regelt die Vernehmung der beweisbelasteten Partei über deren eigene Behauptung. Dies ist abw von § 445 zulässig, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Es kann auch die Vernehmung des Beweispflichtigen zum Zwecke des Gegenbeweises beantragt werden. Liegt ein Einverständnis nach § 447 vor, kommt es auf die Beweislast nicht an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge