Rn 16
Eine Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung findet nicht statt, weil das Gesetz gegen Urteile eines Berufungsgerichts (oder auch eines OLG im ersten Rechtszug) keine Rechtsbeschwerde vorsieht; dies gilt auch dann, wenn die Vorinstanz die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (BGH MDR 18, 1395 Rz 3 unter Aufgabe seiner früheren abw Rspr).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen