Rn 16

Eine Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung findet nicht statt, weil das Gesetz gegen Urteile eines Berufungsgerichts (oder auch eines OLG im ersten Rechtszug) keine Rechtsbeschwerde vorsieht; dies gilt auch dann, wenn die Vorinstanz die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (BGH MDR 18, 1395 Rz 3 unter Aufgabe seiner früheren abw Rspr).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge