Rn 9a

Die vom Kl erhobene Einrede einer Schiedsvereinbarung nach § 1032 I kann zur Unzulässigkeit der Widerklage führen. Allerdings kann der Einrede im Einzelfall § 242 BGB entgegenstehen. Allein der sachliche Zusammenhang zwischen der Widerklage und der von der Schiedsvereinbarung nicht erfassten Klage genügt hierfür nicht. Ein widersprüchliches Verhalten iSd § 242 BGB liegt aber vor, wenn im Schiedsverfahren und im ordentlichen Gerichtsverfahren unterschiedliche Standpunkte zur Schiedsvereinbarung und deren Reichweite eingenommen werden (BGH WM 21, 1058).

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