Rn 26

Durch eine zulässige Prozessverbindung von ursprünglich selbstständigen Prozessen kann im Einzelfall ein einheitlicher Rechtsstreit entstehen mit der Folge, dass die später eingegangene Klage zur Widerklage wird, auch wenn deren Voraussetzungen an sich fehlen (vgl Celle OLGR 07, 854; s.a. § 147 Rn 5).

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