Rn 230
s § 6 Rn 4; Antrag auf Vorlage nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 97, 648). Urkunden- und Wechselprozess Die Werte im Vor- und Nachverfahren sind grds identisch, wenn nicht im Vorverfahren zT anerkannt wird; Anerkenntnis im Nachverfahren mindert den Wert nicht (München MDR 87, 766). Urteilsberichtigung s Berichtigung. Urteilsergänzung s Ergänzung.
Vaterschaft s Kindschaftssachen. Veräußerungsverbot s § 6 Rn 6. Verbindung s Prozessverbindung.
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