Rn 160

Gruber, Streitwertbegünstigung – die Beschwerdeberechtigung der einzelnen Prozessbeteiligten, MDR 16, 310. Der Antrag nach § 51 GKG, § 12 IV UWG ist missbräuchlich, wenn auf Abmahnung nicht reagiert wurde (OLGR Frankf 05, 842). Die Herabsetzung verlangt außergewöhnliche Umstände, aus denen sich eine besondere Härte ergibt (BGH MDR 98, 1237 [BGH 05.03.1998 - I ZR 185/95]). Für Verbraucherschutzverbände kommt sie eher in Betracht als bei einem Wettbewerbsverband (BGH NJW-RR 11, 909 [BGH 17.03.2011 - I ZR 183/09]). Beim Gang durch drei Instanzen liegt ein einfacher Fall idR nicht vor (Hamm GRUR 91, 259), wohl aber im Streit um Anzeigenwerbung (Köln JurBüro 94, 241). Ein Verband muss grds in der Lage sein, die Kosten seiner Rechtsstreitigkeiten zu tragen (BGH NJW-RR 95, 44 [BGH 27.01.1994 - 1 ZR 276/91]). Im Verfahren der einstweiligen Verfügung kann ein beklagter Kleinunternehmer die Ermäßigung nach § 51 III, IV GKG in Anspruch nehmen (Zweibr MDR 14, 1470 [OLG Karlsruhe 29.08.2014 - 2 WF 167/14]). Nach Abschlusserklärung ist ein Antrag grds nicht mehr zulässig (KG MDR 17, 232 [KG Berlin 13.12.2016 - 5 W 244/16] zu § 142 MarkenG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge