Rn 8
Der nächste Termin ist so vorzubereiten, dass der Prozess möglichst entscheidungsreif ist. So kann dem Kl eine Frist zur Replik (Abs 4), dem Bekl eine Klageerwiderungsfrist (Abs 3) gesetzt oder sonstige prozessleitende Anordnungen (Abs 2) wie Beweis-, Aufklärungs- oder Auflagenbeschluss getroffen werden.
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