Rn 4

Nicht erforderlich bei Kostenfreiheit, Armut oder Eilbedürftigkeit (§ 14 GKG). Die Verfahrensgebühr enthält bis zu zehn Zustellungen (GKG KV 1210/9002).

 

Rn 5

Der dem Kl kraft Gesetzes zustehende Anspruch auf unverzügliche Zustellung seiner Klage kann wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein (zB Briefbogen mit aufgedruckter verfassungswidriger politischer Zusätze, LG Stuttgart NJW 94, 1077). Eine gegen den Schuldner gerichtete Klage darf nicht ohne Rückfrage einfach an Insolvenzverwalter zugestellt werden, da es andernfalls nicht zum Eintritt der Rechtshängigkeit kommt (BGHZ 127, 156).

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