I. Gericht.

 

Rn 27

Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt eine Gebühr von 66 EUR gem 1811 KV-GKG an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG.

II. RA.

 

Rn 28

Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 und 0,5 Terminsgebühr nach VV 3513. Für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrensgebühr 1,0 nach VV 3502.

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