Rn 18

Beruht der Schiedsspruch auf einem ordre public-Verstoß des Schiedsgerichts, kann der Antragssteller lediglich die tw Aufhebung des Schiedsspruchs beantragen, wenn mit der Teilaufhebung der ordre public-Verstoß vollständig beseitigt ist. Insoweit ist sein rechtliches Interesse an der teilweisen Aufrechterhaltung des Schiedsspruchs anzuerkennen. Das hat der BGH für einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut über einen Unternehmenskauf entschieden. Der Vergleich der Parteien über den Kaufpreis beruhte auf vom Verkäufer vorgelegten gefälschten Bilanzen und damit auf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB (BGHZ 145, 376, 382). Der Käufer wollte das Unternehmen behalten. Der Schiedsspruch war im vom Verkäufer betriebenen Vollstreckungsverfahren nur insoweit aufzuheben und die Vollstreckbarerklärung nur insoweit abzulehnen, als der Kaufpreis auf der Grundlage der gefälschten Bilanzen überhöht war.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge