Rn 68

Zum verfahrensrechtlichen op gehört das Gebot der ordnungsgemäßen Vertretung im Schiedsverfahren (BGH NJW 09, 1747, 1748 [BGH 29.01.2009 - III ZB 88/07] Rz 14).

Fällt zB der Schuldner während des Schiedsverfahrens in die Insolvenz, wird die streitige Forderung nach § 87 InsO zur Insolvenzforderung. Das Schiedsgericht hat deshalb den Insolvenzverwalter am Schiedsverfahren als Partei zu beteiligen. Der Gemeinschuldner ist nicht mehr prozessführungsbefugt (BGH NJW 09, 1747, 1748 Rz 14). Erscheint der Insolvenzverwalter nicht an Stelle des ursprünglichen Schiedsbeklagten im Rubrum des Schiedsspruchs, muss sich durch Auslegung der Begründung ergeben, dass der Schiedsspruch gegen den Insolvenzverwalter als Partei ergangen ist (BGH NJW 09, 1747, 1748 [BGH 29.01.2009 - III ZB 88/07] Rz 14).

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