Rn 22

Echte Mediation ist der Versuch der Streitparteien, mit Hilfe eines neutralen Dritten (des Mediators) zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen, ohne dass der Mediator autoritative Vorgaben macht, Druck auf die Parteien ausübt oder gar eine eigene Entscheidung vorschlägt oder trifft. Mediation ist also ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, bei dem die Beteiligten letztlich eine selbst bestimmte und von ihnen selbst akzeptierte Problemlösung finden (umfassend Haft/Schlieffen Handbuch 3. Aufl 16). Der Gesetzgeber hat ein MediationsG beschlossen, das neben Begriff, Verfahren und Vertraulichkeit auch die Aus- und Fortbildung näher konkretisiert, G v 21.7.12, BGBl I 1577; s.u. Kommentierung.

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