Rn 1

Das VSBG v 19.2.16 (BGBl I 254, ber 1039) setzt die RL 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ABl EU 2013 L 165, 63) um; zur insoweit umstrittenen Kompetenz der EU Roth JZ 13, 637, 642 [EuGH 19.09.2013 - Rs. C-579/12 RX-II]; Engel NJW 15, 1633, 1634. Das VSBG ist Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der RL über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der VO über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Seit 1.1.20 ist die novellierte Fassung des VSBG v 30.11.19 (BGBl I 1942) in Kraft; dazu Thole ZKM 20, 4; Greger MDR 20, 65.

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