Rn 3

Aus Abs 5 ergibt sich, dass die Tätigkeit des Streitmittlers auch einem Gremium (also mehreren Personen gemeinschaftlich) übertragen werden kann. In diesem Fall muss jedes Mitglied des Gremiums die Qualifikation gemäß § 6 II aufweisen. Soweit dabei einzelne Streitmittler Vertreter von Verbraucher- oder Unternehmerinteressen sind, verlangt das Gesetz eine paritätische Besetzung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge