Gesetzestext
Der Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, Stellungnahmen, Belege und sonstige Mitteilungen können der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform übermittelt werden.
Rn 1
Die Norm regelt die Form des Verfahrens. Alle Anträge, Stellungnahmen und sonstigen Mitteilungen können in Textform übermittelt werden. Dies setzt nach § 126b BGB voraus, dass eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegt. Der Antrag und die weiteren Stellungnahmen können also insbesondere durch E-Mail erfolgen. Zum Ablauf des Verfahrens vgl § 14 B.
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