Rn 1
Das bis 2012 geltende KapMuG erlaubte einen Vergleich im Musterverfahren nur bei Zustimmung sämtlicher Beteiligter, was in der Praxis kaum durchführbar war. Nach Vorschlägen in der Literatur (zB Hess/Michailidou ZIP 04, 1381, 1283; Bergmeister 329; Halfmeier/Rott/Feess 97 ff) sowie in gewisser Anlehnung an das niederländische Vorbild (Wet collectieve afwikkeling massaschade, dazu Mom Kollektiver Rechtsschutz in den Niederlanden 334; zu einer Anerkennung niederländischer Vergleiche in Deutschland Halfmeier NIPR 12, 176) ist mit der Reform des KapMuG nun die Möglichkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichs mit opt-out-Möglichkeit geschaffen worden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen