Rn 11

Mangels Dispositionsbefugnis der Parteien des Musterverfahrens über den Verfahrensgegenstand bedarf es auch nicht der Stellung von Anträgen in der mündlichen Verhandlung (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 111; aA Vorwerk/Wolf/Kotschy Rz 13).

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