Rn 6
Für die neuen Bundesländer geltende Sonderregelungen aus dem Rechtspflege-Anpassungsgesetz vom 26.6.92 (BGBl I, 1147) sind durch das 1. Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des BMJ vom 19.4.06 (BGBl I, 866) aufgehoben.
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