Rn 20

Das Zivilgericht ist an einen wirksamen Bescheid gebunden, mit dem das Finanzamt eine Insolvenzsteuerforderung mit einem Vorsteuervergütungsanspruch der Masse verrechnet hat. Die Einwendungen des Insolvenzverwalters gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung sind im Wege der Klage zu den Finanzgerichten zu erledigen (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Ein bestandskräftiger, tw auf Schätzungen des Finanzamts beruhender Steuerbescheid beweist allerdings für sich genommen nicht die Unrichtigkeit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen (BGH WM 06, 779).

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